Maßnahmen zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) stellt eigene, schnell umzusetzende punktuelle, aber wirkungsvolle Gesetzesänderungen vor, die zur Stärkung der Inklusionsunternehmen beitragen können.
Im einem Schreiben stellt man dazu sechs Punkte zur Verbesserung vor:
- Aufhebung der unterschiedlichen Beschäftigungsquoten für gemeinnützige und nicht gemeinnützige Inklusionsbetriebe
- Gleichstellung der Inklusionsbetriebe mit anderen Arbeitgebern bei der Beschäftigungspflicht
- Inkraftsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand
- Nachteilsausgleiche an den strukturellen Nachteilen des Gesamtbetriebes ausrichten
- Budget für Arbeit durch Förderung der Mobilität stärken
- Berufliche Bildung und Budget für Ausbildung weiterentwickeln
Weitere Details finden Sie hier im verlinkten Schreiben.
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