Unsere Mensen:

Wir kochen für die Schulen

Gesunde Ernährung ist die beste Grundlage für ein gesundes Wachstum und für die körperliche und geistige Fitness.

In der nachfolgenden Liste finden Sie die Standorte der Mensen, die aktuell direkt bekocht oder unmittelbar mit Essen versorgt werden. Unseren großen und kleinen Gästen steht in den Mensen ein reichhaltiges Mittagsbuffet zur Selbstbedienung zur Verfügung.

Für die Bestellung und Abrechnung bieten wir an den meisten Standorten ein bequemes Abo-System an.

Hierbei legen Sie fest, an welchen Tagen die Teilnahme zum Mittagsbuffet fest gebucht sein soll. Die Abrechnung erfolgt je nach Standort über RW-Soft oder direkt über den LKS. Informationen zum jeweiligen System  erhalten Sie direkt unter den Standorten.

Zusätzlich besteht in allen Mensen die Möglichkeit die Teilnahme am Mittagsbuffet bar in der Mensa zu bezahlen.

Sie möchten ihre Anmeldedaten ändern, den Service kündigen, fehlende Informationen nachreichen oder haben Fragen zum System?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: mittagessen-info@lks.de

Standortübersicht (nach Alphabet)

Häufige Fragen und Antworten

Schnelle und direkte Unterstützung zur LKS-Essenverpflegung an Schulen und Mensen

Mit den hier kategorisierten Hilfethemen bieten wir Ihnen eine schnelle wie direkte Unterstützung und Orientierung zum Bereich LKS-Essenverpflegung an den Schulmensen an.

Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses Hilfsangebot eine unmittelbare Lösung geboten hat. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei tiefergehenden Fragestellungen weiterhin auch gerne persönlich zu Verfügung.

Vielen Dank.
Ihr LKS Service-Team

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f02| Mein Kind hat kein Essen bekommen.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f03| Wie kann ich eine BuT-Förderung beantragen?

Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) beantragen

  • Erklärungen:
    Bildung-und Teilhabeleistungen können Sie über den jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Kreis …) beantragen. Dazu stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Sozialleistungsträger den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen stellen können.
  • Aktionen:
    Nehmen Sie bzgl. der benötigten Bescheinigung bitte Kontakt mit uns auf.
    Gerne per E-Mail: mittagessen-info@lks.de
f04| Wie meldet man sich zum Mittagessen an?

Zur  Teilnahme am Mittagessen anmelden  

  • Erklärungen:
    Ein entsprechendes Anmeldeformular bekommen Sie in der Schulmensa oder über unsere Homepage im Bereich „Pop & Corn > Mensen“ und dann auf den Infoseiten zum jeweiligen Schulstandort, wo Ihr Kind angemeldet ist.
    Senden Sie das vollständig ausgefüllte und bitte gut lesbare Anmeldeformular an die im Formular angegebene Adresse.
  • Aktionen:
    Das jeweils benötigte Anmeldeformular steht per PDF im Bereich des Schulstandorts, auf dem ihr Kind angemeldet ist, zum Runterladen bereit.
    Hier finden Sie die Übersicht der Schul- und Mensa-Standort.
f05| Welche Zahlungsarten gibt es für Abonnements (Abos)?

Je Schule und gewähltem Abo-Modell gibt es unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten

  • Erklärung:
    Auf dem Anmeldeformular zur jeweiligen Schule finden die entsprechenden Zahlungsinformationen
  • Aktion:
    Das jeweilige Anmeldeformular steht per PDF im Bereich des Schulstandorts, auf dem ihr Kind angemeldet ist, zum Runterladen bereit.
    Hier finden Sie die Übersicht der Schul- und Mensa-Standort.
f06| Dauer der Zuordnung von Zahlungen.

Es kann zwischen 2-7 Tagen dauern bis Ihr per Überweisung  gezahlter Beitrag  ihrem Kundenkonto, bzw. Auftrag zugeordnet werden kann.

Das können die Gründe sein:

  • Bereits je nach Bankinstitut, wo Sie ihr Bankkonto haben, kann eine Überweisung bis zur letztendlichen Guthabenbuchung auf das Geschäftskonto der LKG gGmbH 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Die LKS gGmbH hat hierauf keinerlei Einfluss.
  • Bitte achten Sie immer auf eine vollständige oder fehlerfreie Angabe des Verwendungszwecks (Link) in Ihrem Überweisungsauftrag. Abweichende oder fehlende Angaben führen immer zu Verzögerungen bis Ihr überwiesenes Geld dann Ihrem Kunden-, bzw. Essenskonto zugeordnet werden kann.
  • Wenn Sie die Möglichkeit von terminierten Zahlungsanweisungen nutzen, welche Sie selbst über ihr Bankkonto eingerichtet haben, achten Sie darauf den dort gesetzten Überweisungstermine daher mit gut einer Woche Vorlauf angelegt haben.
  • Die LKS gGmbH bietet auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens für Ihre Beitragszahlungen an. Die entsprechenden Formulare finden Sie innerhalb der Informationsseiten der einzelnen Schulmensen und können dort direkt als PDF runtergeladen werden.
    Bei Fragen können Sie uns aber auch gerne dazu kontaktieren.
f07| Überweisung von Beitragszahlungen.

Verwendungszweck vollständig angeben  

  • Überweisen Sie ihren Beitrag mit dem angegebenen Verwendungszweck, damit das Geld schnell und fehlerfrei zugeordnet und im System gebucht werden kann.

    Hier vielleicht ein Beispiel eines „Verwendungszwecktitels“ (Kundennr., Auftragsnr., etc.) mit angeben.

  • Bitte beachten, dass die Dauer einer Überweisung und die letztlich Zuordnung Ihrer Zahlung zwischen 2-7 Tagen (Link) dauern kann.
f08| Was muss bei einer BuT-Bewilligung bezahlt werden?

Übernahme von Kosten bei BuT-Bewilligung

  • Sobald der LKS gGmbH einen gültiger Bewilligungsbescheid erhalten hat, rechnet die LKS gGmbH die jeweils monatlichen Beiträge direkt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger.
  • Sind schon Essen bezogen worden, bevor der LKS gGmbH ein BuT-Bewilligungsbescheid  vorlag, ist es möglich, dass Sie für diese Essen in Vorkasse treten müssen.
siehe auch – f09: Es liegt kein gültiger/aktueller Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor
f09| Es liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor.

Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?
f10| Wie kündigt man den Vertrag zur Mittagessensbestellung?

Die ordnungsgemäße Kündigung muss schriftlich erfolgen – schicken Sie ihre Kündigung per:

  • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
  • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
  • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
f11| Wo finde ich die Anmeldeformulare?

Für jeden Schulstandort stehen separate Anmeldeformulare und Informationen zu den jeweiligen Mittagessenangeboten bereit.

  • Unter diesem Link sind alle aktuellen Schulstandorte alphabetisch nach Städten aufgelistet:
  • Nach Auswahl des Ortes (Stadt) der Schule navigieren Sie dann in diesem Bereich zur jeweilige Schule Ihres Kindes, wo die entsprechenden Unterlagen verlinkt sind.
f12| Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Anmeldung?

Die Bearbeitungszeit beträgt 7-14 Tage.

  • Bitte berücksichtigen Sie ihr Kind daher mit einem gewissen Vorlauf anzumelden.
f13| Abmeldung bei Krankheit, Praktika oder Klassenfahrten?

Bitte melden Sie ihr Kind im Falle von Krankheiten, Praktika oder Klassenfahrten schriftlich ab.

  • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
  • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
  • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25

 

  • Bitte beachten Sie, dass kurzzeitige Ausfälle in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt sind und daher keine Erstattungen möglich sind
  • Ab einer Dauer von mindestens 5 zusammenhängenden Abwesenheitstagen, die uns bitte im Vorfeld mitzuteilen sind, erstatten wir Ihnen einen Teil des Abo-Monatsbeitrages.
f14| Können die Abo-Tage geändert werden?

Die Abo-Tage können geändert werden – auch während des laufenden Schuljahres.

  • Die Anpassung ist mit einer Frist von mindestens 5-7 Werktagen möglich.
    Bitte reichen Sie die gewünschte Anpassung schriftlich ein:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
f15| Welche Vertragslaufzeiten gibt es?

Für die Verträge der Mittagessensangebote gilt:

  • Die Mindestlaufzeit beträgt ein Schulhalbjahr.
  • Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch je um das nächste Schulhalbjahr, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ende des Schulhalbjahres zum 31.01. oder 31.07. schriftlich gekündigt wird.
f16| Warum wird der Beitrag über die Ferien berechnet?

Die Preise für das Mittagessen-Abo werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und entsprechend per Division (:12) auf jeden Monat gleichmäßig umgelegt.

  • Im Rahmen eines für beide Seiten vereinfachten und überschaubaren Abrechnungswesens zahlen Sie konstant einen gleichbleibenden monatlichen Beitrag.
  • Ständige Schwankungen in der Beitragszahlung werden so vermieden, was Ihnen und uns eine optimale und übersichtliche finanzielle Planung ermöglicht.
f17| Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfristen sind 4 Wochen vor Schulhalbjahresende zum 31.01. oder 31.07. jeden Jahres.

  • Im ersten Monat nach der Anmeldung kann der Vertrag mit einer Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen aufgehoben werden.
f18| Wie teilen Sie entsprechende Änderungen mit?

Alle Änderungen wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung, Essenstage oder nicht mehr bestehende Bildung- und Teilhabeleistungen müssen der LKS gGmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontakt für Ihre schriftlichen Mitteilungen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
f19| Wie bekomme ich eine neue Mensakarte?

Eine neue Mensakarte, z.B. bei Verlust, beantragen Sie bitte schriftlich:

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktoptionen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
  • Beachten Sie bitte, dass die Materialkosten in Höhe von 5,00 € erneut in Rechnung gestellt werden.

 An-/Abmeldung

 Essenbestellung & Ausgabe

f02| Mein Kind hat kein Essen bekommen.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f19| Wie bekomme ich eine neue Mensakarte?

Eine neue Mensakarte, z.B. bei Verlust, beantragen Sie bitte schriftlich:

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktoptionen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
  • Beachten Sie bitte, dass die Materialkosten in Höhe von 5,00 € erneut in Rechnung gestellt werden.

 Ausstattung & Technik

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f02| Mein Kind hat kein Essen bekommen.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f19| Wie bekomme ich eine neue Mensakarte?

Eine neue Mensakarte, z.B. bei Verlust, beantragen Sie bitte schriftlich:

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktoptionen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25
  • Beachten Sie bitte, dass die Materialkosten in Höhe von 5,00 € erneut in Rechnung gestellt werden.

 Kosten & Förderung (BuT)

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f03| Wie kann ich eine BuT-Förderung beantragen?

Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) beantragen

  • Erklärungen:
    Bildung-und Teilhabeleistungen können Sie über den jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Kreis …) beantragen. Dazu stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Sozialleistungsträger den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen stellen können.
  • Aktionen:
    Nehmen Sie bzgl. der benötigten Bescheinigung bitte Kontakt mit uns auf.
    Gerne per E-Mail: mittagessen-info@lks.de
f08| Was muss bei einer BuT-Bewilligung bezahlt werden?

Übernahme von Kosten bei BuT-Bewilligung

  • Sobald der LKS gGmbH einen gültiger Bewilligungsbescheid erhalten hat, rechnet die LKS gGmbH die jeweils monatlichen Beiträge direkt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger.
  • Sind schon Essen bezogen worden, bevor der LKS gGmbH ein BuT-Bewilligungsbescheid  vorlag, ist es möglich, dass Sie für diese Essen in Vorkasse treten müssen.
siehe auch – f09: Es liegt kein gültiger/aktueller Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor
f09| Es liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor.

Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?

 Bank- & Zahlungsoptionen

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f05| Welche Zahlungsarten gibt es für Abonnements (Abos)?

Je Schule und gewähltem Abo-Modell gibt es unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten

  • Erklärung:
    Auf dem Anmeldeformular zur jeweiligen Schule finden die entsprechenden Zahlungsinformationen
  • Aktion:
    Das jeweilige Anmeldeformular steht per PDF im Bereich des Schulstandorts, auf dem ihr Kind angemeldet ist, zum Runterladen bereit.
    Hier finden Sie die Übersicht der Schul- und Mensa-Standort.
f06| Dauer der Zuordnung von Zahlungen.

Es kann zwischen 2-7 Tagen dauern bis Ihr per Überweisung  gezahlter Beitrag  ihrem Kundenkonto, bzw. Auftrag zugeordnet werden kann.

Das können die Gründe sein:

  • Bereits je nach Bankinstitut, wo Sie ihr Bankkonto haben, kann eine Überweisung bis zur letztendlichen Guthabenbuchung auf das Geschäftskonto der LKG gGmbH 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Die LKS gGmbH hat hierauf keinerlei Einfluss.
  • Bitte achten Sie immer auf eine vollständige oder fehlerfreie Angabe des Verwendungszwecks (Link) in Ihrem Überweisungsauftrag. Abweichende oder fehlende Angaben führen immer zu Verzögerungen bis Ihr überwiesenes Geld dann Ihrem Kunden-, bzw. Essenskonto zugeordnet werden kann.
  • Wenn Sie die Möglichkeit von terminierten Zahlungsanweisungen nutzen, welche Sie selbst über ihr Bankkonto eingerichtet haben, achten Sie darauf den dort gesetzten Überweisungstermine daher mit gut einer Woche Vorlauf angelegt haben.
  • Die LKS gGmbH bietet auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens für Ihre Beitragszahlungen an. Die entsprechenden Formulare finden Sie innerhalb der Informationsseiten der einzelnen Schulmensen und können dort direkt als PDF runtergeladen werden.
    Bei Fragen können Sie uns aber auch gerne dazu kontaktieren.
f07| Überweisung von Beitragszahlungen.

Verwendungszweck vollständig angeben  

  • Überweisen Sie ihren Beitrag mit dem angegebenen Verwendungszweck, damit das Geld schnell und fehlerfrei zugeordnet und im System gebucht werden kann.

    Hier vielleicht ein Beispiel eines „Verwendungszwecktitels“ (Kundennr., Auftragsnr., etc.) mit angeben.

  • Bitte beachten, dass die Dauer einer Überweisung und die letztlich Zuordnung Ihrer Zahlung zwischen 2-7 Tagen (Link) dauern kann.
f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f02| Mein Kind hat kein Essen bekommen.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f03| Wie kann ich eine BuT-Förderung beantragen?

Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) beantragen

  • Erklärungen:
    Bildung-und Teilhabeleistungen können Sie über den jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Kreis …) beantragen. Dazu stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Sozialleistungsträger den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen stellen können.
  • Aktionen:
    Nehmen Sie bzgl. der benötigten Bescheinigung bitte Kontakt mit uns auf.
    Gerne per E-Mail: mittagessen-info@lks.de
f05| Welche Zahlungsarten gibt es für Abonnements (Abos)?

Je Schule und gewähltem Abo-Modell gibt es unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten

  • Erklärung:
    Auf dem Anmeldeformular zur jeweiligen Schule finden die entsprechenden Zahlungsinformationen
  • Aktion:
    Das jeweilige Anmeldeformular steht per PDF im Bereich des Schulstandorts, auf dem ihr Kind angemeldet ist, zum Runterladen bereit.
    Hier finden Sie die Übersicht der Schul- und Mensa-Standort.
f06| Dauer der Zuordnung von Zahlungen.

Es kann zwischen 2-7 Tagen dauern bis Ihr per Überweisung  gezahlter Beitrag  ihrem Kundenkonto, bzw. Auftrag zugeordnet werden kann.

Das können die Gründe sein:

  • Bereits je nach Bankinstitut, wo Sie ihr Bankkonto haben, kann eine Überweisung bis zur letztendlichen Guthabenbuchung auf das Geschäftskonto der LKG gGmbH 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Die LKS gGmbH hat hierauf keinerlei Einfluss.
  • Bitte achten Sie immer auf eine vollständige oder fehlerfreie Angabe des Verwendungszwecks (Link) in Ihrem Überweisungsauftrag. Abweichende oder fehlende Angaben führen immer zu Verzögerungen bis Ihr überwiesenes Geld dann Ihrem Kunden-, bzw. Essenskonto zugeordnet werden kann.
  • Wenn Sie die Möglichkeit von terminierten Zahlungsanweisungen nutzen, welche Sie selbst über ihr Bankkonto eingerichtet haben, achten Sie darauf den dort gesetzten Überweisungstermine daher mit gut einer Woche Vorlauf angelegt haben.
  • Die LKS gGmbH bietet auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens für Ihre Beitragszahlungen an. Die entsprechenden Formulare finden Sie innerhalb der Informationsseiten der einzelnen Schulmensen und können dort direkt als PDF runtergeladen werden.
    Bei Fragen können Sie uns aber auch gerne dazu kontaktieren.
f07| Überweisung von Beitragszahlungen.

Verwendungszweck vollständig angeben  

  • Überweisen Sie ihren Beitrag mit dem angegebenen Verwendungszweck, damit das Geld schnell und fehlerfrei zugeordnet und im System gebucht werden kann.

    Hier vielleicht ein Beispiel eines „Verwendungszwecktitels“ (Kundennr., Auftragsnr., etc.) mit angeben.

  • Bitte beachten, dass die Dauer einer Überweisung und die letztlich Zuordnung Ihrer Zahlung zwischen 2-7 Tagen (Link) dauern kann.
f08| Was muss bei einer BuT-Bewilligung bezahlt werden?

Übernahme von Kosten bei BuT-Bewilligung

  • Sobald der LKS gGmbH einen gültiger Bewilligungsbescheid erhalten hat, rechnet die LKS gGmbH die jeweils monatlichen Beiträge direkt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger.
  • Sind schon Essen bezogen worden, bevor der LKS gGmbH ein BuT-Bewilligungsbescheid  vorlag, ist es möglich, dass Sie für diese Essen in Vorkasse treten müssen.
siehe auch – f09: Es liegt kein gültiger/aktueller Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor
f09| Es liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor.

Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?
f16| Warum wird der Beitrag über die Ferien berechnet?

Die Preise für das Mittagessen-Abo werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und entsprechend per Division (:12) auf jeden Monat gleichmäßig umgelegt.

  • Im Rahmen eines für beide Seiten vereinfachten und überschaubaren Abrechnungswesens zahlen Sie konstant einen gleichbleibenden monatlichen Beitrag.
  • Ständige Schwankungen in der Beitragszahlung werden so vermieden, was Ihnen und uns eine optimale und übersichtliche finanzielle Planung ermöglicht.
f18| Wie teilen Sie entsprechende Änderungen mit?

Alle Änderungen wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung, Essenstage oder nicht mehr bestehende Bildung- und Teilhabeleistungen müssen der LKS gGmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontakt für Ihre schriftlichen Mitteilungen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25

Mit den hier kategorisierten Hilfethemen bieten wir Ihnen als unseren Kunden oder auch Interessenten eine schnelle wie direkte Unterstützung und Orientierung rund um die LKS-Essenverpflegung an den Schulmensen an.

Nutzen Sie dieses Hilfsangebot bitte vorrangig, um für sich eine unmittelbare Lösung finden zu können.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei tiefergehenden Fragestellungen weiterhin gerne persönlich zu Verfügung.

Vielen Dank.
Ihr LKS Service-Team

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f02| Mein Kind hat kein Essen bekommen.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.
f03| Wie kann ich eine BuT-Förderung beantragen?

Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) beantragen

  • Erklärungen:
    Bildung-und Teilhabeleistungen können Sie über den jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Kreis …) beantragen. Dazu stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Sozialleistungsträger den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen stellen können.
  • Aktionen:
    Nehmen Sie bzgl. der benötigten Bescheinigung bitte Kontakt mit uns auf.
    Gerne per E-Mail: mittagessen-info@lks.de
f05| Welche Zahlungsarten gibt es für Abonnements (Abos)?

Je Schule und gewähltem Abo-Modell gibt es unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten

  • Erklärung:
    Auf dem Anmeldeformular zur jeweiligen Schule finden die entsprechenden Zahlungsinformationen
  • Aktion:
    Das jeweilige Anmeldeformular steht per PDF im Bereich des Schulstandorts, auf dem ihr Kind angemeldet ist, zum Runterladen bereit.
    Hier finden Sie die Übersicht der Schul- und Mensa-Standort.
f06| Dauer der Zuordnung von Zahlungen.

Es kann zwischen 2-7 Tagen dauern bis Ihr per Überweisung  gezahlter Beitrag  ihrem Kundenkonto, bzw. Auftrag zugeordnet werden kann.

Das können die Gründe sein:

  • Bereits je nach Bankinstitut, wo Sie ihr Bankkonto haben, kann eine Überweisung bis zur letztendlichen Guthabenbuchung auf das Geschäftskonto der LKG gGmbH 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Die LKS gGmbH hat hierauf keinerlei Einfluss.
  • Bitte achten Sie immer auf eine vollständige oder fehlerfreie Angabe des Verwendungszwecks (Link) in Ihrem Überweisungsauftrag. Abweichende oder fehlende Angaben führen immer zu Verzögerungen bis Ihr überwiesenes Geld dann Ihrem Kunden-, bzw. Essenskonto zugeordnet werden kann.
  • Wenn Sie die Möglichkeit von terminierten Zahlungsanweisungen nutzen, welche Sie selbst über ihr Bankkonto eingerichtet haben, achten Sie darauf den dort gesetzten Überweisungstermine daher mit gut einer Woche Vorlauf angelegt haben.
  • Die LKS gGmbH bietet auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens für Ihre Beitragszahlungen an. Die entsprechenden Formulare finden Sie innerhalb der Informationsseiten der einzelnen Schulmensen und können dort direkt als PDF runtergeladen werden.
    Bei Fragen können Sie uns aber auch gerne dazu kontaktieren.
f07| Überweisung von Beitragszahlungen.

Verwendungszweck vollständig angeben  

  • Überweisen Sie ihren Beitrag mit dem angegebenen Verwendungszweck, damit das Geld schnell und fehlerfrei zugeordnet und im System gebucht werden kann.

    Hier vielleicht ein Beispiel eines „Verwendungszwecktitels“ (Kundennr., Auftragsnr., etc.) mit angeben.

  • Bitte beachten, dass die Dauer einer Überweisung und die letztlich Zuordnung Ihrer Zahlung zwischen 2-7 Tagen (Link) dauern kann.
f08| Was muss bei einer BuT-Bewilligung bezahlt werden?

Übernahme von Kosten bei BuT-Bewilligung

  • Sobald der LKS gGmbH einen gültiger Bewilligungsbescheid erhalten hat, rechnet die LKS gGmbH die jeweils monatlichen Beiträge direkt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger.
  • Sind schon Essen bezogen worden, bevor der LKS gGmbH ein BuT-Bewilligungsbescheid  vorlag, ist es möglich, dass Sie für diese Essen in Vorkasse treten müssen.
siehe auch – f09: Es liegt kein gültiger/aktueller Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor
f09| Es liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor.

Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?
f16| Warum wird der Beitrag über die Ferien berechnet?

Die Preise für das Mittagessen-Abo werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und entsprechend per Division (:12) auf jeden Monat gleichmäßig umgelegt.

  • Im Rahmen eines für beide Seiten vereinfachten und überschaubaren Abrechnungswesens zahlen Sie konstant einen gleichbleibenden monatlichen Beitrag.
  • Ständige Schwankungen in der Beitragszahlung werden so vermieden, was Ihnen und uns eine optimale und übersichtliche finanzielle Planung ermöglicht.
f18| Wie teilen Sie entsprechende Änderungen mit?

Alle Änderungen wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung, Essenstage oder nicht mehr bestehende Bildung- und Teilhabeleistungen müssen der LKS gGmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontakt für Ihre schriftlichen Mitteilungen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25