f18| Wie teilen Sie entsprechende Änderungen mit?

Alle Änderungen wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung, Essenstage oder nicht mehr bestehende Bildung- und Teilhabeleistungen müssen der LKS gGmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  • Bitte nutzen Sie die folgenden Kontakt für Ihre schriftlichen Mitteilungen:
    • Post: LKS gGmbH | Sachsenstraße 21 | 32756 Detmold
    • E-Mail: mittagessen-info@lks.de
    • Fax: 0 52 31 – 30 53 4-25

f16| Warum wird der Beitrag über die Ferien berechnet?

Die Preise für das Mittagessen-Abo werden für ein ganzes Jahr kalkuliert und entsprechend per Division (:12) auf jeden Monat gleichmäßig umgelegt.

  • Im Rahmen eines für beide Seiten vereinfachten und überschaubaren Abrechnungswesens zahlen Sie konstant einen gleichbleibenden monatlichen Beitrag.
  • Ständige Schwankungen in der Beitragszahlung werden so vermieden, was Ihnen und uns eine optimale und übersichtliche finanzielle Planung ermöglicht.

f09| Es liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor.

Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?

f08| Was muss bei einer BuT-Bewilligung bezahlt werden?

Übernahme von Kosten bei BuT-Bewilligung

  • Sobald der LKS gGmbH einen gültiger Bewilligungsbescheid erhalten hat, rechnet die LKS gGmbH die jeweils monatlichen Beiträge direkt mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger.
  • Sind schon Essen bezogen worden, bevor der LKS gGmbH ein BuT-Bewilligungsbescheid  vorlag, ist es möglich, dass Sie für diese Essen in Vorkasse treten müssen.
siehe auch – f09: Es liegt kein gültiger/aktueller Bewilligungsbescheid für Bildung & Teilhabe (BuT) vor

f03| Wie kann ich eine BuT-Förderung beantragen?

Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) beantragen

  • Erklärungen:
    Bildung-und Teilhabeleistungen können Sie über den jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Kreis …) beantragen. Dazu stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit der Sie beim Sozialleistungsträger den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen stellen können.
  • Aktionen:
    Nehmen Sie bzgl. der benötigten Bescheinigung bitte Kontakt mit uns auf.
    Gerne per E-Mail: mittagessen-info@lks.de

f01| Mensakarte funktioniert nicht.

Aufgebrauchtes Guthaben, unausgeglichenes Konto

  • Bitte überprüfen Sie ihr Guthaben, bzw. die Zahlungsoption zur ihrem LKS-Kundenkonto und ihrem Bankkonto.

Abgelaufene Bewilligung von Bildung-und Teilhabe Zuschüssen

  • Überprüfen Sie die Daten zu ihrem BuT-Bewilligungsbescheid.

Fehlerhafte Mensakarte, keine Scanfunktion am Lesegerät

  • Ggf. ist die Mensakarte defekt, so dass z.B. der aufgedruckte Barcode nicht mehr richtig eingelesen werden kann. Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt, um einen Ersatz der Mensakarte zu klären.