Auswirkungen bei einem fehlenden oder abgelaufenen BuT-Bewilligungsbescheid

  • Wenn der LKS gGmbH kein gültiger Bildung-und Teilhabebescheid (BuT) vorliegt, werden die jeweils monatlichen Beiträge wieder direkt mit den Eltern, Erziehungsberechtigte, etc. abgerechnet.
siehe auch – f08: Wie werden die Kosten/Zahlungen bei einer BuT-Bewilligung abgerechnet?