AGB Lippischer Kombi-Service gGmbH

Stand: 13.05.2014

I. Geltungsbereich

1. Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und der Lippischen Kombi-Service gGmbH (nachfolgend: LKS genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind sämtliche Angebote freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch, schriftlich oder auf sonstigen Kommunikationswegen erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Hat der Kunde mit LKS im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungserklärung wird ihn LKS in ihrem Angebot besonders hinweisen.

3. Zusätzliche oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden gelten gegenüber LKS nur dann als vereinbart, wenn dies schriftlich durch LKS bestätigt wurde.

II. Angebot

1.  Die von LKS gemachten Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung von LKS, bei einer Bruttoauftragssumme von mehr als € 200,00 durch schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt für die Lieferung von LKS ist verbindlich für den Leistungsumfang und die vom Kunden genannte Personenzahl. Änderungen der Personenzahl sind bis 5 Werktage vor der Lieferung nach Absprache mit LKS möglich.

3. Eine schriftliche Auftragsstornierung durch den Kunden ist bis 14 Tage nach der Auftragsbestätigung von LKS ohne Folgekosten für den Kunden möglich. Dies gilt nur für Aufträge, bei denen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung von LKS mehr als 14 Tage liegen. Bei Stornierung des Auftrages bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin stellt LKS 5 % des Bruttoauftragswertes in Rechnung.

4.  Bei einer Auftragsstornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin stellt LKS 10% des Bruttoauftragwertes in Rechnung, bei einer Stornierung unterhalb von 7 Tagen werden 50 % des Bruttoauftragswertes von LKS berechnet.

5. Bei einem Bruttoauftragswert ab € 500,00 kann LKS eine Vorkostenpauschale von 30 % des Bruttoauftragswertes unabhängig von den oben genannten Stornierungskosten zusätzlich verlangen.

III. Saisonale Produkte

1. Viele durch LKS verarbeitete Produkte sind saisonalbedingt Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Produkte vorübergehend nicht oder nicht in einem den Qualitätsanforderungen von LKS genügendem Zustand vorhanden sein, behält sich LKS einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

2. Das Angebot von LKS ist als Vorschlag zu betrachten, den LKS in jeder, von dem Kunden gewünschten, Art und Weise verändern kann.

IV. Standzeiten gelieferter Produkte

1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygiene-verordnung ist die Standzeit der durch LKS gelieferten Produkte auf maximal drei Stunden begrenzt.

2. Im Fall von sog. Buffet-Lieferungen übernimmt LKS für eine unsachgemäße Lagerung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keinerlei Haftung.

V. Preise

1. Bei sämtlichen durch LKS genannten Preisen handelt es sich um Bruttopreise in Euro. Die in Angeboten genannten Preise gelten nur bei vollständiger Beauftragung des Angebotes.

2. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der vertragsgemäßen Leistung mehr als 4 Monate, so ist LKS berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anschaffungskosten von LKS höher sind, als bei Vertragsschluss kalkuliert.

3. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise jeweils inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

VI. Fälligkeit und Verzug

1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung durch LKS kann durch LKS eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Auftragssumme als sofort fällige Forderung eingefordert werden. Die restlichen 20 % der Auftragssumme sind unmittelbar nach Beendigung des Auftrages fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend schriftlich vereinbart werden.

2. Rechnungen von LKS sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist LKS berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3. Für jede Mahnung von LKS nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 15,00 zusätzlich erhoben.

VII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe, Eigentumsvorbehalt

1. Wird der Vertragsgegenstand durch LKS an einen anderen Ort als den Firmensitz Detmold versandt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald LKS die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von LKS, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft des Fahrzeuges am Bestimmungsort des Kunden.

2. Die Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt unverzüglich nach Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Beginn einer Veranstaltung nicht unangemessen ist.

3. Eventuell im Einzelfall noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe an den Kunden.

4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorherige förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

5. Alle von LKS angelieferten Materialien und Gegenstände stehen – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – und bleiben im Eigentum von LKS. Sie werden nur leih- bzw. mietweise dem Kunden überlassen.

6. Soweit die Gegenstände nur leih- bzw. mietweise überlassen werden, hat der Kunde die überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung vorgereinigt und rückständefrei an LKS zurückzugeben.

7. Bei Lieferungen unter einem Warenwert von € 75,00 berechnet LKS eine Fahrtkostenpauschale.

VIII. Liefertermin

1. Die Lieferung erfolgt gemäß der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, LKS wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Leistung nicht innerhalb der angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird LKS von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit LKS die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung bzw. unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen, damit LKS sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen LKS solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, behält sich LKS die Berechnung des Mehraufwandes zusätzlich zu dem vereinbarten Preis der Leistung vor.

3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die LKS selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche, behördliche Genehmigungen zur Anlieferung oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.

4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von LKS. Im Falle von Verzögerungen aus vorhergenannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

IX. Mängel und Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Leistung spezifiziert schriftlich gerügt werden, spätestens jedoch binnen einer Frist von 2 Tagen nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von LKS als vom Kunden akzeptiert.

2. Bei berechtigten Mängeln steht LKS nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu.

3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichung in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

X. Haftung

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von LKS in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von, vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen:

a. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet LKS, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Mängeln am Liefergegenstand selbst, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenstand gehaftet wird, wird die Haftung ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

b. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LKS bei grober und leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

2. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an LKS zurückgibt, sondern diese an Dritte weitergibt.

3. Für mangelhafte Lieferung bzw. mangelhafte Leistungen von Dritten, die LKS im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird von LKS keine Haftung übernommen, sofern LKS nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung des Fremdbetriebes nachgewiesen wird. Der Kunde kann ggf. die Abtretung der Ansprüche von LKS gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

4. LKS haftet nicht für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. von Dritten, insbesondere nicht in Bezug auf selbst mitgebrachte Speisen und Getränke.

XI. Außerordentliche Kündigung

LKS ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung die Sicherheit der Mitarbeiter von LKS nicht gewährleisten kann, der Ruf sowie die Sicherheit von LKS durch die Ausführung des Auftrages gefährdet wird, im Falle höherer Gewalt und für den Fall, dass vereinbarte Abschlagszahlungen durch den Kunden nicht termingerecht geleistet werden.

XII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist 32756 Detmold.

XIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 32756 Detmold.

XIV. Besonderheiten bei Kita- und Schulessen

Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Belieferung von Kindertageseinrichtungen und Schulen die nachfolgenden besonderen Bestimmungen:

1. Soweit LKS mit den Erziehungsberechtigten über die Versorgung mit Essen direkt in ein Vertragsverhältnis eintritt, erhält jeder Kunde bei Vertragsschluss eine individuelle Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr, Kontakten und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist.

2. Durch die Erziehungsberechtigten sind für die bezogenen Leistungen eine durch alle Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einzugsermächtigung zum Einzug der vertraglich geschuldeten Leistungen mittels Bankeinzug nach anliegender Angabe unter Angabe der ID-/BIC-Nummer zu unterzeichnen. Die Leistungen werden zum ersten Bankarbeitstag des Monats im Voraus eingezogen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, für ausreichende Deckung auf dem in der Einzugsermächtigung angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Kreditinstitute für eventuelle Rücklastschriften, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten und werden mittels Einzugsermächtigung abgebucht.

3. Sollte der Kunde zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essens wünschen, ist dies LKS entsprechend schriftlich bekannt zugeben. Den entsprechenden Kostenaufwand in Höhe von monatlich € 3,50 trägt der Kunde. Der Betrag wird dem Kunden von LKS in Rechnung gestellt und mittels Einzugsermächtigung abgebucht.

4. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist bis acht Wochen zum Schulhalbjahresende LKS gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

5. Für den Fall der Kündigung der Rahmenverträge zwischen der Kita/Schule oder dem Träger einer Übermittagsbetreuung mit LKS endet das zwischen LKS und den Erziehungsberechtigten geschlossene Vertragsverhältnis, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

XV. Datenspeicherung/Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden von LKS gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich von LKS vertraulich behandelt.